PATENT
Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Wichtigstes Motiv
für eine
Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung - und damit die Sicherung
eines Marktvorteils.
Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent-
und Markenamt
geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen.
Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder
Herstellungsverfahren angemeldet.
Voraussetzung für eine Erteilung: Die Erfindung muß "neu"sein,
auf "erfinderischer Tätigkeit"
beruhen und "gewerblich verwertbar" sein. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen
Patent-
und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt
maximal 20 Jahre.
EUROPA - Patent
Die Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt inMünchen
eingereicht und kann
sich auf einige oder alle (derzeit 20) Vertragsstaaten erstrecken. Das
Europäische Patentamt
prüft den Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit. Aus dem erteilten
Europa-Patent
entstehen voneinander unabhängige nationale Patente. Der große
Vorteil dieses Verfahrens
liegt darin, daß nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern
verhandelt werden muß,
sondern nur mit einem - dem Europäischen Patentamt.
Internationale Patentanmeldung (PCT)
Mit einer einzigen Anmeldung lassen sich mehrere (auch außereuropäische)
Länder
erfassen: Für die internationale Patentanmeldung wird eine zentrale
Neuheitsrecherche,
auf Antrag auch eine vorläufige Prüfung, durchgeführt. Wenn
der "Internationale
Recherchenbericht" oder der Prüfbericht vorliegt, der die Aussichten
auf Patenterteilung
widerspiegelt, muß das nationale Erteilungsverfahren in den gewünschten
Ländern
eingeleitet werden.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht; oft wird es als "kleines
Patent"
bezeichnet. Sein großer Vorteil: Das Gebrauchsmuster wird innerhalb
kurzer Zeit eingetragen.
Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder "sein Recht" rasch in der Hand.
Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im
Konfliktfall herausstellen,
daß es sich nur um ein "Scheinrecht" handelt.
Bei einer Anmeldung muß der Gegenstand neu sein und auf einem"erfinderischen
Schritt"
beruhen. Schutzfähig sind technische Erfindungen (z.B. Maschinen,
Schaltungen) und
chemische Erzeugnisse (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können
nicht durch ein
Gebrauchsmuster geschützt werden). Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit
von maximal
zehn Jahren.
Marken
Je eingängiger und einprägsamer eine Marke, desto größer
der Anreiz für Mitbewerber,
die Marke zu kopieren. Diese Absicht läßt sich mit der rechtzeitigen
Anmeldung einer Marke
durchkreuzen. Als Marken können eingetragen werden: Wortzeichen wie
beispielsweise "Persil",
Bildzeichen wie der Mercedes-Stern oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen (Bayer-Kreuz),
Zahlen oder dreidimensionale Gestaltungen. Marken werden beim Deutschen
Patent- und
Markenamt angemeldet. Die Eintragung erfolgt für zehn Jahre und kann
beliebig oft um
weitere zehn Jahre verlängert werden. Vor Anmeldung einer Marke ist
eine Recherche
bezüglich des Markenbestands auf Vorhandensein von identischen bzw.
ähnlichen Marken
zu empfehlen, um späteren Schwierigkeiten wegen einer Markenkollision
mit einer älteren Marke
vorzubeugen. Auch eine Recherche im Bestand der Firmen und Titel ist zu
empfehlen, da diese
Kennzeichen auch mit einer jüngeren marke kollidieren können.
Neben der Anmeldung einer
Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kann auch vor dem Europäischen
Markenamt zur Erlangung einer gemeinschaftsmarke mit Schutz in der gesamten
Europäischen Gemeinschaft mit einer Anmeldung oder eine Internationale
Marke hinterlegt
werden.
Geschmacksmuster
Hochwertiges Design gewinnt als Marketinginstrument zunehmend an Bedeutung.
Die Hersteller von Haushaltsgeräten, Möbeln oder Leuchten, aber
auch von Autos
oder Kleidung, widmen sich häufig dem kleinsten Detail im Äußeren
-
und heben sich damit von Wettbewerbern ab.
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die
Form- oder
Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung muß das Design neu und eigentümlich
sein.
Die Eintragung des Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und
Markenamt
und die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Eine Internationale Geschmacksmusteranmeldung
kann bei der WIPO hinterlegt werden.
Sortenschutzrecht
Mit diesem speziellen Schutzrecht lassen sich neue Pflanzensorten
und deren Bezeichnungen schützen. Anmeldung und Prüfung erfolgen
beim Bundessortenamt.
Der Sortenschutz beträgt in der Regel 25 Jahre.
Halbleiterschutz
Das Halbleiterschutzgesetz schafft die Möglichkeit, die Oberflächengestaltung
von
Mikrochips, das sogenannte mask-work, zu schützen. Der Schutz ist
beim Deutschen
Patent- und Markenamt zu beantragen.
Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre.