Schutzrechte bringen wirtschaftlichen Erfolg.
Der bedingungslose Wettbewerb verlangt neue unternehmerischeVerbietungsrecht
Strategien. Dabei spielt der rechtliche Schutz von neuen
Produkten und neuen Verfahren, aber auch von formschönen
Produktgestaltungen und einprägsamen Markennamen eine
immer wichtigere Rolle. Wie kann der Inhaber, zum Beispiel ein
Unternehmen oder ein Erfinder, die Schutzrechte konkret nutzen?
Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, also dieWerbewirkung
Möglichkeit, Dritten die Herstellung und den Vertrieb des geschützten
Produkts bzw. die Benutzung einer Marke zu untersagen. Der Inhaber
eines Schutzrechts kann Unterlassung verlangen und überdies
Schadenersatz für begangene Nachahmungen fordern.
Hinweise auf erteilte oder eingetragene Schutzrechte (Patent,Designvorsprung
Gebrauchsmuster, Marke, Design) werten Produkte oder
Dienstleistungen auf und erhöhen die Imagewerte des Anbieters.
Ein Unternehmen, das auf zahlreiche Schutzrechte verweisen kann,
gilt als besonders innovativ - das führt letztlich auch zu einer höheren
Unternehmensbewertung. Der Erfinder selbst erhöht seine
Reputation.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen nutzen verstärkt MarktnischenMarkenwert
und setzen auf hochwertiges Design für individuelle Kundengruppen.
Manches Produkt verkauft sich nur wegen seines gelungenen
Designs. Eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg: Die
eigenen schöpferischen Ideen müssen rechtlich abgesichert
werden. Andernfalls könnte die Konkurrenz alles nachahmen, ohne
Kosten für eigene Designentwicklungen aufbringen zu müssen.
Im Wettbewerb gleichartiger Produkte kann die Marke - sozusagen alsLizenzen
Markenzeichen - die gewünschte Unterscheidbarkeit steigern, um
die Einzigartigkeit und die Unverwechselbarkeit eines Produktes oder
einer Dienstleistung hervorzuheben.
Signets, Logos und Namen (auch Firmennamen) geben Produkten
ihre Identität; sie transportieren ein Image. Eine bekannte, positiv
besetzte Marke kann einen anhaltenden Markterfolg sichern.
Wer über gewerbliche Schutzrechte verfügt, muß sie nicht selbst
verwerten. Er kann auch Lizenzen vergeben und damit beispielsweise
auf Auslandsmärkten wirtschaftlich Fuß fassen, ohne investieren zu
müssen. Die Lizenzvergabe läßt sich auch mit Vereinbarungen über
gemeinsame Produktentwicklungen oder einem Transfer von tech-
nischem Wissen und betrieblichem Know-how koppeln (Joint Venture).
Im Markt von morgen
konkurrenzfähig bleiben.
Die Zukunftssicherung von (kleinen wie großen) Unternehmen hängtRecht zur alleinigen Vermarktung.
vor allem von ihrer Innovationsfähigkeit ab: Die Entwicklung innovativer
Produkte und Dienstleistungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen. Indes: Was ist zu tun, wenn ein Mitbewerber die
Innovation nachbaut? Schließlich gilt in Deutschland der Grundsatz
der Nachahmungsfreiheit!
Gegen unliebsame Konkurrenz, die technische Neuentwicklungen,Belohnung für Investionen in Forschung und
gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken
kostenlos kopieren könnte, ist vor allem eines wichtig: Die
rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie
Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marken.
Mit der Erteilung erhält der Inhaber (z.B. ein Unternehmen oder ein
Erfinder) ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung,
Anwendung und Vermarktung des "Schutzgegenstandes".
Mit anderen Worten: Ein Schutzrecht ist die Belohnung fürSchutzrechte brauchen alle kreativen Unternehmen.
geleistete Kreativität und Investitionen. Und ein Ansporn für
innovative Unternehmen, die Entwicklung neuer Erzeugnisse
voranzutreiben. Denn: Ohne Schutzrechte könnten die
Mitbewerber die Neuheit "abkupfern" und kurze Zeit später
ebenfalls auf den Markt bringen - dann natürlich kostengünstiger,
weil ohne Entwicklungsaufwand! In diesem Sinne sind gewerbliche
Schutzrechte auch ein effizientes Marketinginstrument, das über den
Erfolg eines neuen Produkts mitentscheidet - und letztlich über
die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem nationalen
und globalen Markt.
Wer braucht Schutzrechte? Jeder kleine kreative Handwerksbetrieb
und jedes große Unternehmen, das erhebliche Investitionen in
neue (oder verbesserte) Produkte und Verfahren tätigt, aber auch
den strategischen Aufbau von Marken vorantreibt. Der
konsequente Einsatz von Schutzrechten ist ebenso für
Handelsunternehmen, Dienstleistungsbetriebe und - nicht
zuletzt - für den kreativen Einzelerfinder von erheblichem
wirtschaftlichen Nutzen.