SCHUTZRECHTSEINSATZ

Schutzrechte bringen wirtschaftlichen Erfolg.

          Der bedingungslose Wettbewerb verlangt neue unternehmerische
          Strategien. Dabei spielt der  rechtliche Schutz von neuen
          Produkten und neuen Verfahren, aber auch von formschönen
          Produktgestaltungen und einprägsamen Markennamen eine
          immer wichtigere Rolle. Wie kann der Inhaber, zum Beispiel ein
          Unternehmen oder ein Erfinder, die Schutzrechte konkret nutzen?
Verbietungsrecht
          Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, also die
          Möglichkeit, Dritten die Herstellung und den Vertrieb des geschützten
          Produkts bzw. die Benutzung einer Marke zu untersagen. Der Inhaber
          eines Schutzrechts kann Unterlassung verlangen und überdies
          Schadenersatz für begangene Nachahmungen fordern.
Werbewirkung
          Hinweise auf erteilte oder eingetragene Schutzrechte (Patent,
          Gebrauchsmuster, Marke, Design) werten Produkte oder
          Dienstleistungen auf und erhöhen die Imagewerte des Anbieters.
          Ein Unternehmen, das auf zahlreiche Schutzrechte verweisen kann,
          gilt als besonders innovativ - das führt letztlich auch zu einer höheren
          Unternehmensbewertung. Der Erfinder selbst erhöht seine
          Reputation.
Designvorsprung
 
          Gerade kleine und mittlere Unternehmen nutzen verstärkt Marktnischen
          und setzen auf hochwertiges Design für individuelle Kundengruppen.
          Manches Produkt verkauft sich nur wegen seines gelungenen
          Designs. Eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg: Die
          eigenen schöpferischen Ideen müssen rechtlich abgesichert
          werden. Andernfalls könnte die Konkurrenz alles nachahmen, ohne
          Kosten für eigene Designentwicklungen aufbringen zu müssen.
Markenwert
          Im Wettbewerb gleichartiger Produkte kann die Marke - sozusagen als
          Markenzeichen - die gewünschte Unterscheidbarkeit steigern, um
          die Einzigartigkeit und die Unverwechselbarkeit eines Produktes oder
          einer Dienstleistung hervorzuheben.
          Signets, Logos und Namen (auch Firmennamen) geben Produkten
          ihre Identität; sie transportieren ein Image. Eine bekannte, positiv
          besetzte Marke kann einen anhaltenden Markterfolg sichern.
Lizenzen
 
          Wer über gewerbliche Schutzrechte verfügt, muß sie nicht  selbst
          verwerten. Er kann auch Lizenzen vergeben und damit beispielsweise
          auf Auslandsmärkten wirtschaftlich Fuß fassen, ohne investieren zu
          müssen. Die Lizenzvergabe läßt  sich auch mit Vereinbarungen über
          gemeinsame Produktentwicklungen oder einem Transfer von tech-
          nischem Wissen und betrieblichem Know-how koppeln (Joint Venture).


Im Markt von morgen konkurrenzfähig bleiben.
 

          Die Zukunftssicherung von (kleinen wie großen) Unternehmen hängt
          vor allem von ihrer Innovationsfähigkeit ab: Die Entwicklung innovativer
          Produkte und Dienstleistungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der
          Unternehmen. Indes: Was ist zu tun, wenn ein Mitbewerber die
          Innovation nachbaut? Schließlich gilt in Deutschland der Grundsatz
          der Nachahmungsfreiheit!
Recht zur alleinigen Vermarktung.
 
          Gegen unliebsame Konkurrenz, die technische Neuentwicklungen,
          gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken
          kostenlos kopieren könnte, ist vor allem eines wichtig: Die
          rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie
          Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marken.
          Mit der Erteilung erhält der Inhaber (z.B. ein Unternehmen oder ein
          Erfinder) ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung,
          Anwendung und Vermarktung des "Schutzgegenstandes".
Belohnung für Investionen in Forschung und
Entwicklung.
 
          Mit anderen Worten: Ein Schutzrecht ist die Belohnung für
          geleistete Kreativität und Investitionen. Und ein Ansporn für
          innovative Unternehmen, die Entwicklung neuer Erzeugnisse
          voranzutreiben. Denn: Ohne Schutzrechte könnten die
          Mitbewerber die Neuheit  "abkupfern" und kurze Zeit später
          ebenfalls auf den Markt bringen -  dann natürlich kostengünstiger,
          weil ohne Entwicklungsaufwand! In diesem Sinne sind gewerbliche
          Schutzrechte auch ein effizientes Marketinginstrument, das über den
          Erfolg eines neuen Produkts mitentscheidet - und letztlich über
          die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem nationalen
          und globalen Markt.
Schutzrechte brauchen alle kreativen Unternehmen.
 
          Wer braucht Schutzrechte? Jeder kleine kreative Handwerksbetrieb
          und jedes große Unternehmen, das erhebliche Investitionen in
          neue (oder verbesserte) Produkte und Verfahren tätigt, aber auch
          den strategischen Aufbau von Marken vorantreibt. Der
          konsequente Einsatz von Schutzrechten ist ebenso für
          Handelsunternehmen, Dienstleistungsbetriebe und - nicht
          zuletzt - für den kreativen Einzelerfinder von erheblichem
          wirtschaftlichen Nutzen.


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