Schutzrechtsarten

          "Wer ein Patent bekommen will, muß eine bahnbrechende Erfindung gemacht haben ..."
          Dieses Vorurteil hört man immer wieder - doch ist es falsch. Bei den meisten technischen
          Innovationen  handelt es sich um Weiterentwicklungen von scheinbar ausgereiften
          Erzeugnissen und  Fertigungsmethoden. Das bedeutet: Nicht nur die großen Ideen sind
          dem Patentschutz  zugänglich, sondern auch Erfindungen, die "nur" Verbesserungen
          bekannter Produkte oder Verfahren darstellen. Den höchsten unternehmerischen Nutzen
          haben oft Patente für "kleine" Entwicklungsschritte, die einen Wettbewerbsvorsprung bieten.

       PATENT

          Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Wichtigstes Motiv für eine
          Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung - und damit die Sicherung eines Marktvorteils.
          Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt
          geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen.

          Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder
          Herstellungsverfahren angemeldet.
          Voraussetzung für eine Erteilung: Die Erfindung muß "neu"sein, auf "erfinderischer Tätigkeit"
          beruhen und "gewerblich verwertbar" sein. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent-
          und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.

EUROPA - Patent

          Die Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt inMünchen eingereicht und kann
          sich auf einige oder alle (derzeit 20) Vertragsstaaten erstrecken. Das Europäische Patentamt
          prüft den Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit. Aus dem erteilten Europa-Patent
          entstehen voneinander unabhängige nationale Patente. Der große Vorteil dieses Verfahrens
          liegt darin, daß nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern verhandelt werden muß,
          sondern nur mit einem - dem Europäischen Patentamt.

Internationale Patentanmeldung (PCT)

          Mit einer einzigen Anmeldung lassen sich mehrere (auch außereuropäische) Länder
          erfassen: Für die internationale Patentanmeldung wird eine zentrale Neuheitsrecherche,
          auf Antrag auch eine vorläufige Prüfung, durchgeführt. Wenn der "Internationale
          Recherchenbericht" oder der Prüfbericht vorliegt, der die Aussichten auf Patenterteilung
          widerspiegelt, muß das nationale Erteilungsverfahren in den gewünschten Ländern
          eingeleitet werden.

Gebrauchsmuster

          Das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht; oft wird es als "kleines Patent"
          bezeichnet. Sein großer Vorteil: Das Gebrauchsmuster wird innerhalb kurzer Zeit eingetragen.
          Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder "sein Recht" rasch in der Hand.
          Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im Konfliktfall herausstellen,
          daß es sich nur um ein "Scheinrecht" handelt.

          Bei einer Anmeldung muß der Gegenstand neu sein und auf einem"erfinderischen Schritt"
          beruhen. Schutzfähig sind technische Erfindungen (z.B. Maschinen, Schaltungen) und
          chemische Erzeugnisse (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können nicht durch ein
          Gebrauchsmuster geschützt werden). Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von maximal
          zehn Jahren.

Marken

          Je eingängiger und einprägsamer eine Marke, desto größer der Anreiz für Mitbewerber,
          die Marke zu kopieren. Diese Absicht läßt sich mit der rechtzeitigen Anmeldung einer Marke
          durchkreuzen. Als Marken können eingetragen werden: Wortzeichen wie beispielsweise "Persil",
          Bildzeichen wie der Mercedes-Stern oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen (Bayer-Kreuz),
          Zahlen oder dreidimensionale Gestaltungen. Marken werden beim Deutschen Patent- und
          Markenamt angemeldet. Die Eintragung erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft um
          weitere zehn Jahre verlängert werden. Vor Anmeldung einer Marke ist eine Recherche
          bezüglich des Markenbestands auf Vorhandensein von identischen bzw. ähnlichen Marken
          zu empfehlen, um späteren Schwierigkeiten wegen einer Markenkollision mit einer älteren Marke
          vorzubeugen. Auch eine Recherche im Bestand der Firmen und Titel ist zu empfehlen, da diese
          Kennzeichen auch mit einer jüngeren marke kollidieren können. Neben der Anmeldung einer
          Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kann auch vor dem Europäischen
          Markenamt zur Erlangung einer gemeinschaftsmarke mit Schutz in der gesamten
          Europäischen Gemeinschaft mit einer Anmeldung oder eine Internationale Marke hinterlegt
          werden.

Geschmacksmuster

          Hochwertiges Design gewinnt als Marketinginstrument zunehmend an Bedeutung.
          Die Hersteller von Haushaltsgeräten, Möbeln oder Leuchten, aber auch von Autos
          oder Kleidung, widmen sich häufig dem kleinsten Detail im Äußeren -
          und heben sich damit von Wettbewerbern ab.

          Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder
          Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde.
          Zum Zeitpunkt der Anmeldung muß das Design neu und eigentümlich sein.
          Die Eintragung des Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt
          und die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Eine Internationale Geschmacksmusteranmeldung
          kann bei der WIPO hinterlegt werden.

Sortenschutzrecht

          Mit diesem speziellen Schutzrecht lassen sich neue Pflanzensorten
          und deren Bezeichnungen schützen. Anmeldung und Prüfung erfolgen beim Bundessortenamt.
          Der Sortenschutz beträgt in der Regel 25 Jahre.

Halbleiterschutz

          Das Halbleiterschutzgesetz schafft die Möglichkeit, die Oberflächengestaltung von
          Mikrochips, das sogenannte mask-work, zu schützen. Der Schutz ist beim Deutschen
          Patent- und Markenamt zu beantragen.
          Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre.
 
 

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